Kooperation
Unternehmerischer Spielraum
Die moderne Praxis – gleichgültig ob Einzelpraxis oder Gemeinschaft – muß sich zunehmend unternehmerischen Herausforderungen stellen. Dort wo Wettbewerb mit Kollegen herrscht, wird die Kooperation mit anderen Beteiligten des Gesundheitswesens an Bedeutung gewinnen.
Die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen haben den unternehmerischen Spielraum, damit aber auch die Verantwortung des niedergelassenen Arztes deutlich erweitert. Umgekehrt gestaltet sich der Erfolg der Einzelpraxis politisch wie wirtschaftlich zunehmend schwieriger vor dem Hintergrund wachsender Mitbewerber.
Kooperations-Form
Die Gesellschaftsformen, die nunmehr möglich sind, reichen von der Berufsausübungsgemeinschaft über das MVZ bis zu Praxisnetzwerken; von der Einzelunternehmung bis zur Aktiengesellschaft. Die standesrechtlichen, haftungsrechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Konsequenzen sind zu prüfen.
Der Nutzen heilberuflicher Kooperationen sollte jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit substantiellen Änderungen im Steuerrecht und in der Rechtsprechung, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechtes betrachtet werden. Auf die für eine qualifizierte Entscheidung erforderliche Transparenz sollten Sie hier nicht verzichten.
Durch langjährige Kooperation mit Rechtsanwälten und Steuerberatungen können die erforderlichen Schritte durch uns eingeleitet werden. Wir bieten die Mediation – die Zusammenführung aller professionellen Partner – die Dokumentation, sowie die zeitliche Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen.
Aktuelles und Termine
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